Wildschweinproben

Das Gewicht der Probe muss mindestens 60 Gramm betragen, um eine schnelle und erfolgversprechende Nachbeprobung zu gewährleisten. Die Probe kann entweder aus Zwerchfell, Vorderlauf oder Zunge geschnitten werden. Sie muss frisch, sauber und ungefroren sein. Eine Lagerung im Kühlschrank ist nur bis max. 7 Tage möglich. Die feuchtigkeitsdicht verpackte Probe muss mit der Nummer der Wildmarke gekennzeichnet sein. Der Wildursprungsschein nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung muss komplett ausgefüllt sein. Die telefonische Erreichbarkeit der jeweiligen Ansprechperson muss gewährleistet sein.

Nicht geeignete Proben oder unkomplett ausgefüllte Begleitscheine werden nicht angenommen. In der Regel erfolgt die Abholung und Untersuchung der Proben montags und donnerstags.

Vom 1.3.2018 bis zum 31.3.2020 entfällt die Trichinenuntersuchungsgebühr für Frischlinge/Überläufer (aufgebrochen unter 30 kg) unter bestimmten Voraussetzungen. Siehe dazu das Schreiben des Veterinäramtes des Landkreises Northeim vom 27.2.2018.